Es gehört seit 1963 zu unserer angestammten Tätigkeit, Konzernleitungen und Vorsorgeeinrichtungen umfassend in Pensionskassen- und Vorsorgefragen zu beraten. Wir verstehen unsere Tätigkeit im Sinne einer integrierten Beratung, die neben der Behandlung von juristischen und technischen Aspekten auch die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Unternehmens bzw. der Vorsorgeeinrichtung, die Ausarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen sowie die Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst. Die Beratung beinhaltet beispielsweise die - Begleitung bei der Einführung einer neuen Pensionskasse
- Konzeption von Vorsorgelösungen inkl. Kader- und Bonusversicherungen
- Finanzielle Stabilisierung von Vorsorgeeinrichtungen
- Durchführung von Teilliquidationen und Fusionen
- Verwendung freier Mittel, Vorschläge für Leistungsverbesserungen
- Erstellung von versicherungstechnischen Bilanzen
- Ausarbeitung von Risikoanalysen
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